Wichtig!
Die Dienstwohnungsverordnung des Landes NRW wurde geändert. Die Veränderung ist in der Online-Rechtssammlung bereits eingearbeitet. In unserer Papierform-Rechtssammlung ist noch die alte Version abgedruckt.
Da es sich um Landesrecht handelt, wurde die Änderung auch nicht im KABl. veröffentlicht.
Eine gravierende Änderung betrifft die Nebenkosten. Bisher wurden Teile der Nebenkosten nur versteuert. Ab dem 01.07.2012 müssen diese aber tatsächlich bezahlt werden. Achtung, das betrifft nur die Angestellten und die Arbeiter bzw. die Beamten. Für die Pfarrerinnen und Pfarrer ist weiterhin die Pfarrdienstwohnungsverordnung zu beachten.
Das gilt nur für Küsterinnen und Küster die eine Dienstwohnung haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Blech
Geschäftsführer

