Ziele und Aufgaben der arkk

Die arkk ist die Fach- und Berufsorganisation für Küsterinnen und Küster in der Evangelischen Kirche im Rheinland.

Ziel der arkk ist es, den Dienst der Küsterinnen und Küster in die Dienste unserer Gemeinden einzuordnen. Dieser Dienst ist ein wesentlicher Teil der kirchlichen und gottesdienstlichen Arbeit.

Die arkk bereitet Mitarbeiter vor, ihren Dienst zu übernehmen und vorbildlich auszuüben.
Die arkk arbeitet für die Zieldurchsetzung in verschiedenen Bereichen.

1906

1952

1976

2000

1. Mitgliederbetreuung

Eine Besonderheit unseres Berufes ist die „Einzelstellung“ der meisten Küsterinnen und Küster in ihren Gemeinden. Deshalb ist der Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen unverzichtbar.

Durch ein breit gefächertes System von „Vertrauenspersonen“ sind wir in den Kirchenkreisen präsent.

Die Vertrauenspersonen sind aktive Küsterinnen und Küster. Sie organisieren regelmäßige Küsterkonvente, um die Gemeinschaft der Kolleginnen und Kollegen in ihrem Kirchenkreis zu fördern. Sie stehen in engem Kontakt zum Vorstand der arkk, um einen fachlichen Austausch zu gewährleisten.

Die Arbeitsgemeinschaft ist im ständigen Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen, den Gemeinden und Kirchenkreisen und erreicht damit, dass der Küsterdienst qualifiziert ausgeübt wird und der Berufsstand den richtigen Stellenwert hat.

Dies entspricht sowohl der Verpflichtung der Kirchengemeinde aus Artikel 7 Abs. 1-3 der Kirchenordnung als auch dem Verständnis unseres Berufsverbandes.

Für Fragen aus allen Bereichen sind Vorstandsmitglieder der arkk bereit, vor Ort Hilfestellung zu leisten und nach Lösungen zu suchen. Bei Bedarf wird auf die Begleitung eines „Patenküsters“ verwiesen.

2. Mitgliederberatung

Als anerkannter Berufsverband in der Evangelischen Kirche im Rheinland ist es ein Hauptziel der Arbeitsgemeinschaft, die Interessen ihrer Berufsgruppe neben den berufsspezifischen Belangen insbesondere auch in kirchen- und tarifpolitischer, sowie arbeitsrechtlicher Hinsicht zu vertreten. In Zusammenarbeit mit dem Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland – Westfalen – Lippe (VKM/RWL) stehen wir unseren Mitgliedern in allen Fragen bezüglich der Ausübung ihres Dienstes zur Verfügung.

Dieser Beratungsauftrag verpflichtet uns nicht nur gegenüber unseren Mitgliedern, wir stehen auch den Gemeinden als Arbeitgeber beratend zur Seite.

Ureigenstes Interesse der Arbeitsgemeinschaft ist es, Küsterstellen in der Rheinischen Kirche in vertretbarem Rahmen zu erhalten.

3. Schulung und Zurüstung

Küsterinnen und Küster kommen mit verschiedenen Berufsausbildungen und Erfahrungen in den kirchlichen Dienst. Die Arbeitsgemeinschaft (arkk) schult sie im Auftrag der Landeskirche. In Lehrgängen werden ihnen die Besonderheiten des geistlichen Amtes und des kirchlichen Auftrages vermittelt, damit sie in ihren Gemeinden selbstbewusst, eigenständig und kompetent arbeiten. Diese Lehrgänge sind verpflichtend gemäß § 8 der Küsterordnung.

Ein weiteres Angebot ist die jährlich stattfindende Rüstzeit, die theologische und soziale Inhalte zum Thema hat.

Zudem bietet die arkk Lehrgänge für geringfügig Beschäftigte an. In Zukunft werden auch Aufbaulehrgänge für langjährig Beschäftigte angeboten.

4. Aktualisierung des Berufsbildes

Die Aktualität unseres Berufsbildes ist sehr wichtig, da gerade im kirchlichen Umfeld immer höhere Ansprüche und weniger finanzielle Ressourcen vorhanden sind. Deshalb aktualisiert die arkk immer wieder das Berufsbild der Küsterinnen und Küster.